Informationen zum Verpackungsgesetz

VERPACKUNGSGESETZ für Lieferungen innerhalb Deutschlands gültig ab dem 01.01.2019, Neuregelung ab 01.07.2022

Ab diesem Zeitpunkt, ist jedes Unternehmen, welches erstmalig verpackte Waren (systembeteiligungspflichtige Verpackungen)  an private Endverbraucher bzw. gleichgestellte (Betriebsstätten des öffentlichen Rechts, Gaststätten, Kantinen, Imbissbetriebe, Hotels, Kinos, Krankenhäuser oder Freizeitparks etc.) liefert, durch den Gesetzgeber verpflichtet, sich für die Abführung der Verpackungs-Lizenzierungskosten beim zentralen Verpackungsregister LUCID unter folgendem Link
https://www.verpackungsregister.org/verpackungsregister-lucid/registrierung/auf-einen-blick/?=Auf+einen+Blick
registrieren zu lassen.

Missachtungen können mit empfindlichen Geldbußen bis zu € 200.000,- sowie einem Vertriebsverbot bestraft werden.

Laut §3 des Verpackungsgesetzes, sind dies Verpackungen, die unmittelbar mit der Ware in Verbindung stehen. Als Verpackungsmittelgroßhändler vertreiben wir Verpackungsmittel, jedoch keine mit Ware befüllte Verpackungen.
Die an unsere privaten Endverbraucher bzw. gleichgestellten Verbraucher gelieferte Umverpackung unserer Produkte, ist registrierungspflichtig. Diese Umverpackung wie auch sämtliche Verkaufsverpackung, Serviceverpackung, Versandverpackung bzw. Transportverpackung, die der Systembeteiligungsplicht unterliegen, wird von uns an den zentralen Verpackungsregister LUCID gemeldet.
Unsere Registrierungsnummer lautet: DE4215976823612-V
Dies betrifft jedoch nur unsere Pflicht zur Erfüllung des neuen Verpackungsgesetzes.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie, als unser Kunde, sich eigenverantwortlich um die Prüfung, Registrierung bzw. Lizenzierung Ihrer anfallenden Verpackung kümmern müssen, sofern Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind.

Information für gewerbliche Endverbraucher zu folgenden Verpackungsarten:

a) Serviceverpackungen:
Eine ausführliche Erläuterung zu Serviceverpackungen erhalten Sie > HIER < (PDF, 145 kb).

Unsere Verkaufs-Preise verstehen sich hier exklusiv der Lizenzgebühren.

b) Transportverpackungen:
Unsere Verkaufs-Preise beinhalten keine Entsorgungskosten bzw. Lizenzierungskosten. Diese Vereinbarung gilt für alle Aufträge von gewerblichen Endverbrauchern mit unserem Hause.

c) Verkaufsverpackungen:
Im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes handelt es hier um Verpackungen, für die eine Beteiligungspflicht an einem Dualen System besteht – wenn sie durch einen gewerblichen Endverbraucher an einen privaten Endverbraucher gelangen. Liefern wir an einen gewerblichen Endverbraucher, sind wir nicht verpflichtet diese zu lizenzieren. In diesem Fall sind Sie selbst zur Beteiligung an einem Dualen System auf eigene Kosten verpflichtet, falls die Verkaufsverpackung wiederum durch Sie an den privaten Endverbraucher gelangt. Sie verpflichten sich auch, uns gegenüber, Ansprüchen Dritter, wegen sonstiger Kosten freizustellen, wenn wir wegen einer mangelnden Lizenzierung der Produkte Ihrerseits in Anspruch genommen werden.

Unsere Verkaufs-Preise verstehen sich hier exklusiv der Lizenzgebühren.

Sie können natürlich auch direkt unseren Partner, die Firma Zentek, für die Teilnahme am Dualen System ansprechen. Die Firma Zentek bietet auch Ihnen gern online eine auf Ihren Bedarf zugeschnittene Lizenzierungs-Lösung für Ihre Verkaufsverpackung an. Besuchen Sie dazu folgenden Link: https://www.zmart24.de/bestellen/verkaufsverpackung

Anmerkung:
Dieser Text dient lediglich zur Ihrer Information, den wir nach bestem Wissen und Gewissen, unseres Kenntnisstandes verfasst haben – für dessen Inhalt und rechtliche Korrektheit sowie Vollständigkeit, wir jedoch keine Garantie bzw. Haftung übernehmen.

Ausführliche Gesetzesinformationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html