Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lesen Sie bitte die die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

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Nur für den gewerblichen Bedarf.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Liefergeschäfte des Verkäufers. Sie gelten insbesondere auch für zukünftige und mündlich abgeschlossene Verträge. Abweichende Bestimmungen, vor allem Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Käufer versichert, dass der Kaufvertrag für ein Unternehmen erfolgt (kein Verbrauchsgüterkauf).

1. Angebote

Angebote des Verkäufers sind in jeder Hinsicht unverbindlich, auch nach Annahme des Angebotes.

2. Kaufpreis

Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung gültige Pries, falls nicht schriftlich ein anderer Preis vereinbart wurde. Festpreise, vor allem bei Abschlüssen und Abrufaufträgen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Grundsätzlich gilt die Hausse- und Baisseklausel.

Alle Preise zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.

Preise ohne weitere Angaben sind in EURO.

3. Zahlungs- und Lieferbedingungen

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto vom Tage der Lieferung an zu leisten. Rechnungen mit einem Betrag von weniger als 50 € sind sofort rein netto zahlbar. Willkürliche Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Aufträgen unter 60 € Nettowert berechnen wir eine Lieferpauschale. Es können zusätzliche Logistikkosten anfallen.

Bei Bestellungen per Internet erfolgt Lieferung ausschliesslich gegen Vorkasse. Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

4. Lieferfrist

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und -behinderungen, Mangel an Transportmittel, Streiks, Krieg). Wird eine unverbindliche Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 1 Woche nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen. Abschlussaufträge ohne feste Termine werden innerhalb von 3 Monaten geliefert und berechnet.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- und Lagerräume des Verkäufers verlässt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht. Bei Barverkauf ist Auftragstag gleich Liefer- und Inkassotag.

6. Abnahmeverweigerung

Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann der Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche für fehlerhafte Ware sind nur möglich, wenn bei Gefahrenübergang die branchen- und handelsüblichen Toleranzen überschritten sind (siehe auch Nr. 11-14). Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt, schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist auch für versteckte Fehler beträgt maximal 6 Monate nach Warenlieferung.

Der Käufer hat dann die gesetzlichen Ansprüche, die für den Verkäufer wirtschaftlichste Lösung steht dabei an erster Stelle. Jegliche Schadensersatzansprüche sind außer bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Durch falsche oder zu lange Lagerung (ggf. auch Haltbarkeitsdatum beachten!) können sich Eigenschaften, Form, Farbe etc. der Produkte deutlich verändern – daraus entstehen keine Gewährleistungsansprüche.

8. Muster

Muster sind von Hand gefertigt, für handels- und markt-übliche sowie unbedeutende Abweichungen (z.B. Material, Beschaffenheit, Abmessungen, Ausführung, Farbe, Stärke, Gewicht etc.) gegenüber den maschinell gefertigten Lieferungen haftet der Verkäufer nicht.

9. Toleranzen

Geringfügige Maß- oder Qualitätsabweichungen sind produkt-, rohstoff- oder produktionsspezifisch unvermeidbar und handelsüblich. Der Verkäufer haftet nicht für geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel sowie nicht für Gewichtsschwund oder sonstige Veränderungen in der Beschaffenheit der Ware ab dem Zeitpunkt der Verladung. Bei der Fertigung ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 3% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden. Darüber hinaus wird die durch den Käufer auszusortierende fehlerhafte Ware nach Wahl des Verkäufers nachgebessert, ersetzt oder vergütet. Alle diese Fälle berechtigen nicht, die Ab- und Annahme der Gesamtmenge zu verweigern.

10. Verwendungszweck, wesentliche Eigenschaften

Beratungen oder Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen unverbindlich. Der Verwender hat grundsätzlich die Eignung der von uns gelieferten Ware für seine Zwecke ausreichend zu prüfen und entscheidet eigenverantwortlich über deren Einsatz. Nur wenn uns der genaue Verwendungszweck vorher schriftlich mitgeteilt und dieser auch so von uns bestätigt wurde, kann die Eignung nach der im Vertrag vorausgesetzten Verwendung bzw. die vereinbarte Beschaffenheit festgestellt werden. Allgemeine Angaben über Qualitäten, Materialauswahl, Beschaffenheit, Abmessungen, Ausführung, Farbe, Stärke, Gewicht, Inhaltsangaben etc. stellen sonst keine wesentlichen Eigenschaften dar. Geräte und Maschinen dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden mit Verbrauchsmaterial, das von uns jeweils dafür freigegeben wurde. Alle Sicherheitsvorschriften klärt und überwacht der Betreiber eigenverantwortlich.

11. Sonderbedingungen für Kunststofferzeugnisse

Bei Sonderanfertigungen behält sich der Verkäufer eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Die Mehr- oder Mindermenge kann bei bedruckter und unbedruckter Ware 20%, bei sämtlichen Bestellungen unter 100kg bis zu 25% betragen, sowohl bezüglich der Gesamt-Abschlussmenge, wie auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung.

12. Sonderbedingungen für Wellpappe-Erzeugnisse

Veränderungen, die durch die Eigenart der Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten können sowie Mehr- oder Minderlieferungen von

25% bei Lieferungen bis zu 500 Stück

20% bei Lieferungen bis zu 3000 Stück

10% bei Lieferungen über 3000 Stück

können nicht beanstandet werden.

Qualitätsangaben für zulässige Gewichtsbelastung (z.B. nach VdW) sind Höchstgrenzen und nur Richtwerte. Sie gelten nur bei fachgerechter Verpackung und gleichmäßiger Kartonbelastung.

13. Sonderbedingungen für Druckerzeugnisse und Extraanfertigungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis 25%, Farbabweichungen, technisch notwendige Änderungen des Druckstandes sowie sonstige fertigungstechnisch bedingte Abweichungen sind unvermeidlich und können nicht beanstandet werden.

Alle Druckvorlagen und Unterlagen – auch als Kundeneigentum – werden von uns nach drei Jahren ersatzlos vernichtet, wenn zwischenzeitlich kein dafür entsprechender Folgeauftrag erteilt wurde. Im Falle einer Rücknahme bedruckter Ware – gleich, aus welchem Grund – steht dem Verkäufer das uneingeschränkte Verwertungsrecht zu.

14. Schutz- und Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet alleine für den Druckinhalt und alle rechtlichen Folgen daraus, das gilt insbesondere für Schutz- und Urheberrechte. Alle zur Verfügung gestellten Druckunterlagen müssen frei von Rechten Dritter sein. Wenn ein Druckbild zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen bewirkt (z.B. Grüner Punkt etc.), so haftet ausschließlich der Auftraggeber dafür.

15. Entsorgung und Verwertung

Der Käufer verpflichtet sich, selbst eine Rücknahme und Verwertung inkl. Nachweis gemäß der aktuellen Verpackungsverordnung sicherzustellen oder ent-sprechende Vereinbarungen mit einem anerkannten Entsorger (z.B. DSD) zu schließen. Der Verkäufer wird hiermit von allen Verpflichtungen freigestellt, der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für alle daraus enstandenen Kosten. Für private Endverbraucher kann eine anteilige Entsorgungspauschale anfallen. Weitere Infos zur Verpackungsverordnung unter www.flach-gmbh.de

16. Zahlung und Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer 10% Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich und wird dadurch der Gegenleistungsanspruch des Verkäufers gefährdet, ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.

Bei vom Käufer verschuldetem Ausbleiben einer Zahlung werden sämtliche offene Rechnungen des Verkäufers sofort fällig, und er ist zu keiner weiteren Lieferung mehr verpflichtet.

17. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage, ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass der Verkäufer zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss.

Der Käufer ist trotz dieses Eigentumvorbehaltes zur Verfügung unserer Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht in Verzug befindet.

Wird unsere Eigentumsware verarbeitet oder weiter veräußert, so tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus oder einem sonstigen Rechtshintergrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer wird jedoch durch uns widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder der daraus abgeleiteten Forderungen wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Entstehende Kosten trägt der Käufer.

Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit der hier realisierbare Wert die zu sichernde Forderung gegen den Käufer um mehr als 20% übersteigt. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt der Verkäufer das Eigentum/Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsachen durch den Käufer erfolgt stets für den Verkäufer, der damit Eigentum an dem neuen Erzeugnis erwirbt. Im Falle einer Warenrücknahme, gleich aus welchem Grund, steht uns das uneingeschränkte Verwertungsrecht zu.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, vor allem für Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens, gilt Bamberg als vereinbart.

19. Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig oder durch vertragliche Vereinbarungen schriftlich abgeändert, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

20. Beschwerden/Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit gestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand Januar 2023